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Beschaffung

Energielabel für Smartphones: was der Einkauf daraus machen kann

21. Juli 2026· 2 Minuten Lesezeit· SMD GmbH
Titelbild zum Beitrag: Beschaffung

Seit Juni 2025 tragen neue Smartphones und Tablets ein EU-Label mit Akkulaufzeit, Sturzfestigkeit und Reparaturklasse. Für die Beschaffung ist das mehr als ein Aufkleber.

Vom Kühlschrank kennt es jeder, seit dem 20. Juni 2025 gilt es auch für Mobilgeräte: Neu in der EU in Verkehr gebrachte Smartphones und Slate-Tablets brauchen ein Energielabel, und dahinter stehen verbindliche Ökodesign-Anforderungen (Verordnung (EU) 2023/1670). Wer Hardware beschafft, bekommt damit zum ersten Mal vergleichbare Angaben zu genau den Eigenschaften, die über die Nutzungsdauer entscheiden.

Was auf dem Label steht

  • Energieeffizienzklasse — die vertraute Skala von A bis G.
  • Akkulaufzeit je Ladung in Stunden und Minuten.
  • Zyklenfestigkeit des Akkus — wie viele Ladezyklen er übersteht, bevor die Kapazität deutlich abfällt.
  • Reparierbarkeitsklasse A bis E.
  • Sturzfestigkeit, ebenfalls als Klasse A bis E.
  • Schutzart gegen Staub und Wasser (IP-Kennzeichnung).

Was dahinter verbindlich gilt

Zwei Punkte sind für die Beschaffung wichtiger als das Label selbst:

Ersatzteile für mindestens sieben Jahre. Hersteller müssen die wesentlichen Ersatzteile über sieben Jahre nach dem Ende des Inverkehrbringens eines Modells liefern können — mit festgelegten Lieferfristen.

Betriebssystem- und Sicherheitsaktualisierungen für mindestens fünf Jahre. Gerechnet ab dem Ende des Inverkehrbringens, nicht ab Ihrem Kaufdatum. Damit ist die Lebensdauer eines Geräts erstmals eine zugesagte Eigenschaft und keine Hoffnung.

Warum das die Restwertrechnung verändert

Bisher endete die brauchbare Nutzung eines Geräts meist dann, wenn die Aktualisierungen ausblieben — vor dem Verschleiß, oft lange vorher. Fünf zugesagte Jahre nach Modellende bedeuten in der Praxis sechs bis sieben Jahre ab Kauf. Für eine Flotte heißt das: Der zweite Nutzungszyklus ist kein Restposten mehr, sondern kalkulierbar. Und Geräte mit guter Reparaturklasse und langer Ersatzteilzusage behalten im Zweitmarkt spürbar mehr Wert, weil ein Displaytausch auch im vierten Jahr noch wirtschaftlich ist.

Drei Sätze für die nächste Ausschreibung

  1. Reparierbarkeitsklasse mindestens C, besser B — als Zuschlagskriterium, nicht als Wunsch.
  2. Zyklenfestigkeit des Akkus und die Frage, ob ein Akkutausch ohne Gehäusetausch möglich ist, mit abfragen.
  3. Das Ende des Aktualisierungszeitraums als Datum in die Geräteakte schreiben. Es ist der Termin, an dem der Wiederverkauf geplant werden muss — nicht der Tag, an dem das Gerät langsam wirkt.

Und die Geräte, die schon im Haus sind?

Für sie gilt das alles nicht — die Vorgaben greifen für Modelle, die ab Juni 2025 neu in Verkehr gebracht werden. Der Bestand bleibt deshalb Erfahrungssache: Herstellerangaben zum Support-Ende prüfen, Akkuzustand messen, und den Zeitpunkt der Ausmusterung daran ausrichten statt an einem starren Dreijahresrhythmus.

Was sich sofort ändern lässt, ist die Blickrichtung beim Einkauf. Ein Gerät, das sieben Jahre lang reparierbar bleibt, ist auch nach vier Jahren noch ein Handelsgut. Eines, das nach drei Jahren keine Ersatzteile mehr sieht, ist dann Elektroschrott mit Restmaterialwert. Der Unterschied steht künftig auf dem Etikett.

Beschaffung und Wiederverkauf zusammendenken?

Wir sagen Ihnen vor der Bestellung, was ein Modell in drei Jahren voraussichtlich noch wert ist.

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