Direkt zum Inhalt
SMD GmbHIT im Kreislauf EN Geräte anbietenB2B Shop

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Verkauf aufbereiteter Hardware (Abschnitt B) und für den Ankauf gebrauchter Geräte (Abschnitt C). Ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern.

Stand dieser Fassung: Juli 2026. Diese Bedingungen gelten in der bei Vertragsschluss veröffentlichten Fassung.

A. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der SMD GmbH (nachfolgend „SMD") und ihren Vertragspartnern. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. An Verbraucher verkaufen wir nicht.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn SMD ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis dieser Bedingungen liefert.

(3) Individuelle Vereinbarungen in Textform haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote, Bestandslisten und Angaben in Shop und Schnittstelle sind freibleibend und stellen keine bindenden Angebote dar.

(2) Eine Bestellung des Vertragspartners ist ein Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn SMD die Bestellung in Textform bestätigt oder die Ware ausliefert.

(3) Angaben zu Verfügbarkeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt des Abrufs. Da jedes Gerät ein Einzelstück ist, kann eine angezeigte Menge zwischenzeitlich vergeben sein. Verbindlich ist erst die Bestätigung.

§ 3 Preise, Zahlung, Verzug

(1) Alle Preise sind Nettopreise ohne Versandkosten. Die Umsatzsteuer richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und wird in der Rechnung ausgewiesen.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse per Banküberweisung. Die Ware wird nach Eingang des vollständigen Betrages versandt und bis dahin für die Dauer von zehn Kalendertagen zurückgestellt.

(3) Bei vereinbarter Zahlung auf Rechnung ist der Betrag ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Gerät der Vertragspartner in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für den Handelsverkehr.

(4) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§ 4 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

(2) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von SMD.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von SMD, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist. SMD bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

B. Verkauf aufbereiteter Hardware

§ 5 Gegenstand: gebrauchte Ware

(1) SMD verkauft gebrauchte, aufbereitete Geräte. Der Vertragspartner erwirbt in Kenntnis dieses Umstands.

(2) Die Beschaffenheit ergibt sich aus der Zustandsklasse (Grade), die in Angebot, Bestätigung und Rechnung ausgewiesen wird. Gebrauchsspuren, die der jeweiligen Zustandsklasse entsprechen, sind vertragsgemäß und kein Mangel.

(3) Bei Geräten mit Akkumulator beträgt die Kapazität beim Versand mindestens 80 % der Nennkapazität, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ein Akkumulator ist ein Verbrauchsteil; die weitere Abnahme der Kapazität durch Gebrauch ist kein Mangel.

(4) Gebrauchte Geräte werden ohne Originalverpackung geliefert. Zubehör ist nur dann Vertragsgegenstand, wenn es ausdrücklich aufgeführt ist.

(5) Vor der Auslieferung werden alle Datenträger gelöscht und die Geräte in den Werkszustand gesetzt.

§ 6 Lieferung, Versand, Gefahrübergang

(1) Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Bei Versendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Vertragspartner über (§ 447 BGB).

(3) Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Vertragspartner zumutbar sind.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von SMD. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt die daraus entstehenden Forderungen bereits jetzt in Höhe des offenen Betrages an SMD ab.

§ 8 Untersuchung und Rügepflicht

(1) Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt in Textform anzuzeigen, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. § 377 HGB bleibt im Übrigen unberührt.

(2) Bei Geräten ist die Anzeige unter Angabe von IMEI oder Seriennummer und des Fehlerbildes vorzunehmen. Sammelrügen ohne Gerätekennung können nicht bearbeitet werden.

(3) Transportschäden sind zusätzlich gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren.

§ 9 Mängelhaftung

(1) Für gebrauchte Ware beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung. Unberührt bleiben Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus einer Garantie sowie Ansprüche nach §§ 478, 479 BGB und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einem Mangel leistet SMD nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Da es sich um Einzelstücke handelt, kann Ersatz durch ein gleichwertiges Gerät derselben Zustandsklasse erfolgen.

(3) Kein Mangel liegt vor bei Gebrauchsspuren im Rahmen der Zustandsklasse, bei Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Sturz oder Flüssigkeit, bei Eingriffen Dritter sowie bei Software- oder Kontosperren, die der Vertragspartner selbst gesetzt hat.

§ 10 Garantie und RMA-Verfahren

(1) SMD gewährt über die gesetzliche Mängelhaftung hinaus eine Garantie von 12 Monaten ab Rechnungsdatum auf die Funktionsfähigkeit der gelieferten Geräte. Die Garantie steht neben den gesetzlichen Rechten und beschränkt sie nicht.

(2) Von der Garantie ausgenommen sind Transport-, Sturz- und Flüssigkeitsschäden, Fremdeingriffe, Verschleiß von Verbrauchsteilen sowie Gebrauchsspuren, die der gelieferten Zustandsklasse entsprechen.

(3) Rücksendungen erfolgen ausschließlich mit einer von SMD erteilten RMA-Nummer. Sendungen ohne zuordenbare RMA-Nummer können nicht bearbeitet werden. Das Verfahren ist unter /rma beschrieben.

(4) Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass kein Mangel und kein Garantiefall vorliegt, stimmt SMD das weitere Vorgehen vor Entstehen von Kosten mit dem Vertragspartner ab.

§ 11 Haftung

(1) SMD haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) Für den Verlust von Daten haftet SMD nur, soweit der Vertragspartner eine angemessene Datensicherung vorgenommen hat und der Schaden auch dadurch nicht vermeidbar war.

C. Ankauf gebrauchter Geräte

§ 12 Bewertung und Angebot

(1) Bewertungen auf Grundlage von Angaben des Vertragspartners stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung nach Wareneingang.

(2) Ein Ankaufsangebot gilt für den darin genannten Zeitraum. Danach bewertet SMD neu.

(3) Weicht der festgestellte Zustand von den Angaben ab, wird das betroffene Gerät einzeln neu bewertet. SMD weist die Abweichung je Gerät mit Kennung aus. Der Vertragspartner kann der Neubewertung innerhalb von fünf Werktagen widersprechen; in diesem Fall gibt SMD das Gerät auf Kosten des Vertragspartners zurück.

§ 13 Pflichten und Zusicherungen des Vertragspartners

(1) Der Vertragspartner sichert zu, dass er zur Verfügung über die Geräte berechtigt ist, dass diese frei von Rechten Dritter sind und nicht als gestohlen oder verloren gemeldet sind.

(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Geräte vor der Übergabe aus allen Geräteverwaltungssystemen (insbesondere MDM und Herstellerprogrammen wie Apple Business Manager) sowie aus allen Benutzerkonten zu entlassen und Sperren zu entfernen. Geräte, die gesperrt bleiben, kann SMD zurückweisen oder ohne Wert bewerten.

(3) SIM- und Speicherkarten sind zu entnehmen. Für nicht entnommene Datenträger übernimmt SMD keine Haftung.

(4) Der Vertragspartner bleibt für die auf den Geräten befindlichen Daten verantwortlich, bis SMD die Löschung durchgeführt und protokolliert hat.

§ 14 Datenlöschung

(1) SMD löscht alle übernommenen Datenträger mit hierfür vorgesehener, zertifizierter Software und erstellt je Gerät ein Löschprotokoll.

(2) Datenträger, die technisch nicht mehr gelöscht werden können, werden physisch unbrauchbar gemacht. Der Vorgang wird dokumentiert.

(3) Die Protokolle werden dem Vertragspartner auf Anforderung zum Vorgang zusammengefasst bereitgestellt.

§ 15 Gefahrübergang beim Ankauf, Abrechnung

(1) Bei Abholung durch SMD oder einen von SMD beauftragten Frachtführer geht die Gefahr mit der Übernahme über. Bei Versand durch den Vertragspartner trägt dieser die Gefahr bis zum Eingang bei SMD.

(2) Maßgeblich für die Abrechnung ist die von SMD im Wareneingang festgestellte Stückzahl. Abweichungen zur Lieferliste werden dokumentiert und unverzüglich mitgeteilt.

(3) Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung und Löschung auf das vom Vertragspartner benannte Konto.

D. Schlussbestimmungen

§ 16 Textform, Änderungen, Salvatorische Klausel

(1) Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform; E-Mail genügt.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

WhatsApp