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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Seite soll für alle nutzbar sein — mit Tastatur, mit Vorleseprogramm, mit vergrößerter Schrift, mit reduzierter Bewegung. Hier steht, was dafür umgesetzt ist und wo es noch hakt.

Stand

Was umgesetzt ist

Geprüft und umgesetzt zum 25. Juli 2026. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 auf Stufe AA.

Bedienung

  • Vollständig mit der Tastatur bedienbar. Alle Verweise, Knöpfe, Formularfelder und Aufklappbereiche sind ohne Maus erreichbar.
  • Sichtbarer Fokus. Das gerade angesteuerte Element ist deutlich umrandet — auch auf farbigen Flächen.
  • Sprunglink. Die erste Station beim Tabben führt direkt zum Inhalt und überspringt das Menü.
  • Menü ohne Maus. Auf kleinen Geräten klappt das Menü über einen Knopf auf, dessen Zustand vorgelesen wird.

Darstellung

  • Kontraste gerechnet, nicht geschätzt. Alle Text-Hintergrund-Paare erreichen mindestens 4,5:1; große Schrift mindestens 3:1.
  • Hell und Dunkel. Die Seite folgt der Einstellung Ihres Geräts; im Kopf können Sie es selbst festlegen. Beide Fassungen sind auf Kontrast gerechnet.
  • Vergrößerbar. Die Seite bleibt bis 200 % Zoom bedienbar, ohne dass Inhalte verloren gehen oder man seitlich scrollen muss.
  • Weniger Bewegung. Wer im System reduzierte Bewegung eingestellt hat, bekommt keine Einblendeffekte.

Struktur und Sprache

  • Überschriften bilden eine durchgehende Gliederung, keine Ebene wird übersprungen.
  • Kopf-, Haupt- und Fußbereich sowie jede Navigation sind als solche gekennzeichnet und benannt.
  • Die Seitensprache ist mit lang="de" angegeben.
  • Bilder haben eine Beschreibung; rein schmückende Bilder sind als solche gekennzeichnet.

Formulare

  • Jedes Feld hat eine sichtbare, dauerhaft verbundene Beschriftung — keine Beschriftung, die beim Tippen verschwindet.
  • Pflichtfelder sind gekennzeichnet, nicht nur durch Farbe.
  • Fehlermeldungen stehen in Worten, werden angekündigt und erhalten den Fokus.
  • Der CO₂-Rechner meldet sein Ergebnis, sobald sich eine Eingabe ändert.

Offen

Wo es noch hakt

Diese Punkte kennen wir. Sie stehen hier, weil eine offene Liste mehr wert ist als eine glatte Behauptung.

Keine unabhängige Prüfung. Die Bewertung stammt von uns selbst — Kontraste sind gerechnet, Tastaturbedienung und Vorleseprogramm sind erprobt, aber es liegt kein Prüfbericht einer externen Stelle vor. Wir behaupten deshalb nicht, vollständig barrierefrei zu sein.
  • Der Geschäftskunden-Shop ist nach denselben Grundsätzen gebaut, aber weniger ausführlich geprüft als die öffentlichen Seiten.
  • Erzeugte Titelbilder in den Fachbeiträgen haben eine allgemeine Beschreibung („Titelbild zum Beitrag") statt einer inhaltlichen. Für schmückende Bilder ist das zulässig, schöner wäre eine genaue Beschreibung.
  • Tabellen mit vielen Spalten — etwa in der Schnittstellenbeschreibung — müssen auf schmalen Bildschirmen seitlich verschoben werden.
  • PDF-Dokumente, die wir auf Anfrage verschicken, sind nicht auf Barrierefreiheit geprüft. Wenn Sie Inhalte in einer anderen Form brauchen, sagen Sie es uns.

Rückmeldung

Hürde gefunden? Sagen Sie es uns

Wenn Ihnen etwas den Zugang erschwert, schreiben Sie uns — auch wenn es klein wirkt. Wir antworten in der Regel am nächsten Werktag und sagen Ihnen, ob und wann wir es beheben.

Inhalte in anderer Form

Brauchen Sie eine Information als einfachen Text, in großer Schrift, als Audiodatei oder telefonisch erläutert? Fragen Sie danach. Wir stellen sie in der Form bereit, mit der Sie arbeiten können — ohne Aufpreis und ohne Begründungspflicht.

Rechtlicher Rahmen

Wozu wir verpflichtet sind

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Anbieter bestimmter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr seit dem 28. Juni 2025 zur Barrierefreiheit. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen und nicht an Verbraucher; ob und in welchem Umfang die Pflicht damit greift, ist eine Rechtsfrage, die wir hier nicht beantworten.

Für uns ändert das an der Sache nichts: Eine Seite, die man nicht bedienen kann, ist eine schlechte Seite. Deshalb setzen wir es um, unabhängig davon, wer uns dazu verpflichtet.

Diese Erklärung wurde am 25. Juli 2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

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