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Ankauf & Restwert

Leasingende: drei Wege, von denen einer meist übersehen wird

16. September 2025· 2 Minuten Lesezeit· SMD GmbH
Titelbild zum Beitrag: Ankauf & Restwert

Zurückgeben, verlängern oder übernehmen. Die Übernahme mit anschließender Verwertung ist häufig die wirtschaftlichste Variante — und die, die niemand rechnet.

Ein Leasingvertrag über Notebooks oder Smartphones läuft aus. Der Leasinggeber schickt eine Erinnerung mit zwei Optionen: Rückgabe oder Verlängerung. Beide sind bequem. Die dritte Option steht meist im Kleingedruckten und wird selten gerechnet.

Die drei Wege

Rückgabe. Der Standardweg. Zu beachten ist der Rückgabezustand: Viele Verträge sehen Abzüge für Gebrauchsspuren vor, die über eine definierte Grenze hinausgehen. Diese Abzüge sind der Grund, warum eine Rückgabe gelegentlich teurer ist als erwartet.

Verlängerung. Sinnvoll, wenn die Geräte weiterhin passen und der Anschlusszins günstig ist. Rechnen Sie dabei die Ausfallwahrscheinlichkeit mit: Ein Notebook im vierten Jahr braucht öfter einen Akku.

Übernahme zum Restwert und eigene Verwertung. Wenn der vertragliche Restwert unter dem Zweitmarktwert liegt, entsteht eine Differenz zu Ihren Gunsten. Das ist kein Sonderfall — bei gepflegten Geschäftsgeräten kommt es regelmäßig vor, weil vertragliche Restwerte konservativ kalkuliert sind.

Wie man das prüft

  1. Im Vertrag nach der Kaufoption und dem kalkulierten Restwert suchen. Steht dort keine Option, gibt es sie meist trotzdem — fragen kostet nichts.
  2. Eine Bewertung des Zweitmarktwerts einholen, auf Basis der Bestandsliste.
  3. Beides gegenrechnen, inklusive der zu erwartenden Abzüge bei einer Rückgabe.

Ergibt die Rechnung einen Vorteil, ist die Übernahme mit anschließender Verwertung der bessere Weg. Ergibt sie keinen, geben Sie zurück — dann wissen Sie es wenigstens.

Die zeitliche Falle

Diese Prüfung braucht Vorlauf. Kündigungs- und Optionsfristen liegen häufig drei Monate vor Vertragsende, und eine Bewertung will man nicht in der letzten Woche einholen. Wer die Frist verstreichen lässt, verlängert oft automatisch — manchmal ist das die teuerste der drei Varianten.

Was bei der Rückgabe dennoch zu tun ist

Auch bei der Rückgabe bleibt Ihre datenschutzrechtliche Verantwortung bestehen. Der Leasinggeber bestätigt in der Regel den Erhalt der Geräte, nicht die nachweisbare Löschung jedes einzelnen Datenträgers. Wenn Sie diesen Nachweis brauchen — und im Ernstfall brauchen Sie ihn — muss die Löschung vorher passieren und dokumentiert sein.

Leasingende in Sicht?

Wir bewerten den Bestand, damit Sie Übernahme und Rückgabe gegenrechnen können — rechtzeitig vor der Optionsfrist.

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