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Datensicherheit

Was „BSI-konform löschen" wirklich bedeutet

8. Oktober 2024· 2 Minuten Lesezeit· SMD GmbH
Titelbild zum Beitrag: Datensicherheit

Der Begriff steht auf jedem Angebot. Was dahintersteckt, ist erstaunlich konkret — und unterscheidet sich deutlich von dem, was viele darunter verstehen.

„BSI-konform" ist zum Werbewort geworden. Das ist schade, denn dahinter steht etwas Nützliches: nachvollziehbare Verfahren, um Datenträger so zu behandeln, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand nicht wiederherstellbar sind. Wer beurteilen will, ob ein Dienstleister sauber arbeitet, sollte drei Dinge kennen.

1. Löschen ist nicht Formatieren

Eine Formatierung entfernt das Inhaltsverzeichnis, nicht den Inhalt. Die Daten bleiben auf dem Träger, bis sie überschrieben werden — mit frei verfügbaren Werkzeugen ist ein großer Teil wiederherstellbar. Auch ein Zurücksetzen auf Werkseinstellungen ist bei älteren Geräten nicht gleichbedeutend mit Löschung.

2. Das Verfahren hängt an der Technik des Datenträgers

Bei klassischen Festplatten funktioniert Überschreiben. Bei SSDs und Flash-Speicher ist es komplizierter: Der Controller verteilt Schreibvorgänge über die Zellen, weshalb ein einfaches Überschreiben nicht garantiert jede Zelle erreicht. Hier arbeitet man mit den vom Datenträger selbst bereitgestellten Löschbefehlen — und prüft anschließend, ob sie ausgeführt wurden.

Bei modernen Smartphones und Tablets ist der Speicher durchgängig verschlüsselt. Dort ist das wirksame Verfahren, den Schlüssel zu vernichten: Ohne Schlüssel sind die Daten ein Zufallsmuster. Das ist schnell und wirksam — vorausgesetzt, das Gerät hat die Verschlüsselung tatsächlich aktiv gehabt.

3. Ohne Prüfung ist es keine Löschung

Der Punkt, an dem sich Anbieter unterscheiden: Wurde nach dem Löschvorgang geprüft, ob er erfolgreich war? Seriöse Software liest anschließend Stichproben oder den gesamten Träger und protokolliert das Ergebnis. Ein Protokoll ohne Prüfschritt dokumentiert nur, dass ein Programm gestartet wurde.

Und wenn der Datenträger defekt ist?

Dann lässt er sich nicht löschen, weil man ihn nicht ansprechen kann. Der einzige belastbare Weg ist die physische Zerstörung — mechanisch, mit dokumentiertem Vorgang. Ein Anbieter, der auch für defekte Träger ein Löschprotokoll ausstellt, hat entweder ein bemerkenswertes Verfahren oder ein Problem mit der Wahrheit.

Die Frage, die Sie stellen sollten

Nicht „löschen Sie BSI-konform?" — die Antwort ist immer ja. Sondern: Welches Verfahren wenden Sie bei welchem Datenträgertyp an, wie prüfen Sie den Erfolg, und was steht im Protokoll? Wer darauf konkret antwortet, arbeitet sauber. Wer ausweicht, verkauft ein Etikett.

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