Sperren entfernen, bevor die Palette geht
Der teuerste Fehler beim Flottenwechsel kostet nichts zu vermeiden und macht Geräte im Zweitmarkt praktisch unverkäuflich.
Wissen / Datensicherheit
Datensicherheit
Schreddern klingt sicherer. Es ist aber nicht immer die bessere Wahl — und manchmal die einzige.
Wenn es um ausgemusterte Datenträger geht, wirkt physische Zerstörung wie die endgültige Antwort. Ein geschredderter Träger gibt nichts mehr her, das ist unbestreitbar. Trotzdem ist die Entscheidung nicht so einfach, wie sie aussieht.
Das Gerät bleibt erhalten. Ein gelöschtes, funktionierendes Notebook hat einen Marktwert. Ein Notebook mit geschredderter SSD hat den Wert seiner Einzelteile minus dem Aufwand für ein neues Laufwerk. Bei modernen Geräten, in denen der Speicher fest verbaut ist, kann die Zerstörung des Speichers das ganze Gerät entwerten.
Der ökologische Unterschied ist groß. Weiterverwendung vermeidet die Herstellung eines Neugeräts. Verwertung gewinnt einen Teil der Rohstoffe zurück. Zwischen beidem liegt der größere Teil der Umweltwirkung.
Nachweisbarkeit ist gegeben. Eine geprüfte Löschung mit Protokoll ist ein belastbarer Nachweis. Die Vorstellung, nur Zerstörung sei dokumentierbar, ist falsch.
Bei Geräten mit wechselbarem Laufwerk lässt sich beides verbinden: Das Laufwerk wird zerstört, das Gerät mit einem neuen Laufwerk weiterverwendet. Das kostet den Preis eines Laufwerks und erhält den Restwert des Geräts. Bei Notebooks der Geschäftsserien ist das regelmäßig die wirtschaftlichste Variante — und die, die niemand vorschlägt, weil sie mehr Abstimmung braucht als eine pauschale Regel.
Nach Datenkategorie, nicht nach Gerätetyp. Für die meisten Bestände in einem Unternehmen ist geprüfte Löschung mit Protokoll angemessen. Für den kleinen Anteil mit besonders sensiblen Inhalten wird zerstört. Eine pauschale Regel „alles schreddern" ist bequem und vernichtet planbar Wert.
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Wer Geräte abgibt, gibt die Daten nicht ab. Die Verantwortung bleibt beim Unternehmen — bis die Löschung nachgewiesen ist.
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