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Wissen / Gerätemanagement

Gerätemanagement

Altgeräte verpacken und versenden — ohne Schaden und ohne Ärger

4. August 2026· 2 Minuten Lesezeit· SMD GmbH
Titelbild zum Beitrag: Gerätemanagement

Ein spürbarer Teil des Wertverlusts entsteht nicht im Betrieb, sondern auf den letzten hundert Kilometern. Dabei sind die Regeln überschaubar.

Geräte, die jahrelang sorgfältig verwaltet wurden, landen zum Schluss oft lose in einem Umzugskarton. Was dann ankommt, ist eine Zustandsklasse schlechter als das, was losgefahren ist — und der Preis richtet sich nach dem, was ankommt.

Die Grundregel: kein Glas auf Glas

Displays brechen nicht beim Fallen, sondern beim Aneinanderreiben unter Druck. Deshalb:

  • Jedes Gerät einzeln — Luftpolsterbeutel, Schaumstoffbogen oder die Originalhülle genügen. Papier reicht nicht.
  • Notebooks flach und geschlossen stapeln, mit Zwischenlage, Deckel an Deckel.
  • Netzteile und Kabel niemals lose zwischen die Geräte. Ein Netzteil auf einem Display ist die häufigste Schadensursache überhaupt. Zubehör gehört in einen eigenen Karton.
  • Hohlräume auffüllen, bis nichts mehr wandert. Ein Karton, den man schütteln kann, ist nicht fertig gepackt.

Palette statt Paketflut

Ab etwa zwanzig Geräten ist eine Palette günstiger, schneller und schonender als viele Einzelpakete. Kartons bündig stapeln, nicht über den Rand hinaus, Kantenschutz an den Ecken, mehrere Lagen Stretchfolie bis auf das Palettenholz. Oben keine schweren Kartons auf leichte. Beschriftung auf zwei Seiten, damit man die Palette nicht drehen muss.

Akkus: was gilt, kurz gefasst

Geräte mit eingebauten Lithium-Ionen-Akkus sind Gefahrgut der Klasse 9 (UN 3481). Für intakte, fest verbaute Akkus greifen im Straßentransport die Erleichterungen der Sondervorschrift 188: Die Sendung ist dann von den übrigen Vorschriften des ADR befreit, wenn die Geräte gegen Beschädigung und Kurzschluss geschützt sind, in einer festen Außenverpackung stecken und das Versandstück mit dem vorgeschriebenen Kennzeichen samt Angabe „UN 3481" versehen ist.

Beschädigte oder geblähte Akkus fallen nicht darunter. Sie gelten als beschädigte Lithium-Batterien und brauchen eine eigene, dafür zugelassene Verpackung. Solche Geräte gehören nicht auf die normale Palette — bitte vorher melden, dann wird der Weg getrennt geplant.

Diese Angaben ersetzen keine Gefahrgutberatung. Bei größeren Mengen, bei Luftfracht oder bei losen Akkus lassen Sie sich die konkrete Einstufung vom Spediteur bestätigen; wir nennen Ihnen auf Wunsch die Vorgaben, mit denen unsere Abholungen laufen.

Papiere, die mitgehören

  1. Die Geräteliste — Modell, Seriennummer oder IMEI, Zustand, möglichst als Tabelle statt als Foto einer handschriftlichen Liste.
  2. Ein Ansprechpartner mit Durchwahl für Rückfragen, die sonst tagelang liegen bleiben.
  3. Fotos vor dem Verschließen — Palettenaufbau und ein Blick in den obersten Karton. Bei einem Transportschaden ist das der Unterschied zwischen Regulierung und Wortgefecht.

Die Abholung selbst

Klären Sie vorab drei Dinge: Gibt es eine Rampe oder braucht es eine Hebebühne? Steht ein Hubwagen bereit? Wer unterschreibt, wenn der Fahrer kommt? Die meisten Fehlfahrten entstehen nicht am Termin, sondern an einer verschlossenen Tür um 15:40 Uhr.

Zusammengefasst

Einzeln polstern, Zubehör trennen, Palette wickeln, Akkus prüfen, Liste beilegen, fotografieren. Das ist eine halbe Stunde Mehraufwand für eine Lieferung — und der einzige Teil des Prozesses, bei dem sich sorgfältiges Arbeiten unmittelbar in Euro auszahlt.

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Wir stellen Verpackungsvorgaben und Palettenschein bereit und stimmen den Termin mit Ihrer Warenannahme ab.

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